Leserbrief

 

Aus den politischen Gremien waren der stellvertretende Bezirksbürgermeister Jürgen Gocht (Bündnis 90/Die Grünen), Babette de Fries (CDU), Dr. Marianne Hagen (FDP) und Nicola Irmer (SPD) anwesend.

Sehr geehrte Frau de Fries, sehr geehrte Frau Dr. Hagen, sehr geehrte Frau Irmer, sehr geehrter Herr Gocht, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, die o.g. genannte Veranstaltung fand am 12.08.2022 um 19 Uhr statt. Die Thematik Angermunder See sprengte den Rahmen. Die zu kleinen Räumlichkeiten waren vor dem Hintergrund das man einer großen Anzahl von Unterstützer*innen zum Erhalt des Angermunder Sees als Naherholungsgebiet für die Bürger*innen rechnen musste, schlecht gewählt und die Zeit für mehrere Themen zu knapp gefasst. Da das Thema Angermunder See zum Schluss platziert wurde, konnten sich die Teilnehmenden aus Zeitmangel am Ende nicht mehr äußern, obwohl noch viele Wortmeldungen angezeigt wurden. Auch ich war davon betroffen und durfte meinen Redebeitrag nicht mehr vorbringen. Darum habe ich mich entschlossen, Ihnen auf diesem Weg zu schreiben. Zumal seitens der teilnehmenden Bezirksvertreter*innen ausdrücklich auf diesen Kommunikationsweg hingewiesen wurde.

Gerne stelle ich mich Ihnen erst mal vor: Uwe Daniel, technischer Angestellter beim Amt für Stadtendwicklung und Projektmanagement, Fachbereich Infrastruktur bei der Stadt Duisburg. Nebenbei bin ich Autor und engagiere mich Ehrenamtlich bei drei Institutionen. Gerne genieße ich meine freien Sommerabende auch am Angermunder See und radele oft die Strecke zum See.

Was ich bei dieser Veranstaltung vermisst habe, war der grundsätzliche Wille, die Bürger*innen bei der Umsetzung einer Verwaltungsentscheidung „mitzunehmen“. Hier hat man den Eindruck, es soll ein Verwaltungsvorhaben gegen die Bürgerschaft durchgesetzt werden.

Schon bei der Auslegung des § 19 der Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gingen die Meinungen bei den politischen Vertreterinnen deutlich auseinander. Während Frau de Fries argumentierte, dass aus diesem Paragraphen ein eindeutiges Verbot des Badens in Baggerseen in NRW abzuleiten sei, erwiderte Frau Dr. Hagen, dass das Baden in Baggerseen im Ermessen der einzelnen Kommunen läge. Von einem generellen Badeverbot durch den § 19 könne nicht die Rede sein. Zahlreiche Kommunen in NRW hätten Baggerseen in Badegewässer umgewandelt. Was hier nun richtig oder falsch ist, konnte an diesem Abend nicht geklärt werden.

Als erstes richte ich mich insbesondere an Frau de Fries und Herrn Gocht, denn auch Vorhaben die dem Umweltschutz oder dem Naturschutz zu Gute kommen, lassen sich besser umsetzen, wenn man die Bürger*innen mitnimmt.

Schaut man über den Tellerrand, so zeigt sich, dass der sechste See der Duisburger Seenplatte, der Haubachsee und einige Teilbereiche der Seenplatte unter Naturschutz stehen. Im Rest der Seen ist, außer im Freibad, dass Baden verboten. Aber die Stadt geht nicht gegen die badebegeisterten „Wild- Schwimmer*innen“ vor, sondern duldet dies. Das wiederum hat zur Folge, dass die Menschen sich an des Badeverbot in den unter Naturschutz gestellten Bereichen halten. Die Menschen entscheiden eigenverantwortlich, ob sie auf eigene Gefahr an anderen Stellen in den Seen baden gehen.

Warum geht die Stadt Düsseldorf nicht ähnlich vor, stellt die Seen zwischen der DB Strecke und dem Rhein unter Naturschutz und belässt den Angermunder See als Naherholungsgebiet für die Bürger*innen?
Warum genießen bisher Angelvereine das Privileg die Seen zwischen der DB Strecke und dem Rhein alleine nutzen zu können?

Der nächste Punkt richtet sich auch an Frau de Fries. Sie brachten markig vor, dass Badegäste in den Vorgarten eines Anwohners am Angermunder See „geschissen“ hätten (Ihre Wortwahl). Belegen konnten Sie diese Behauptung nicht. Wenn ich als Verwaltungsangestelter Beschwerden erhalte, ist es meine Aufgabe nach Belegen zu fragen. Gibt es für die vorgebrachte Behauptung einen Fotobeweis? Wurde die vorgebrachte Angelegenheit vom Ordnungsamt oder der Polizei dokumentiert? Wenn nicht, verehrte Frau de Fries, handelt es sich lediglich um „Hören und Sagen“, dem kann ich dann auch nicht weiter nachgehen. Wird hier eventuell Lobbypolitik für ein bestimmtes Anwohner-Klientel in Angermund gemacht?

Ein weiter Punkt ist das gut fünfzig Jahre alte Vogelschlaggutachten. Auf so ein altersschwaches Gutachten sollte man sich bei einem aktuellen Verwaltungsvorhaben nicht mehr stützen. Und wenn man es schon vorbringt, verehrte Frau de Fries und Herr Gocht, sollte man es vorher richtig lesen. Ein Gast hat ja aus dem alten Vogelschlag Gutachten ein paar Sätze zitiert. Mit der eindeutigen Aussage, dass das Liegen am und das Baden im See die Zahl der für den Flughafen gefährlichen Vögel durch die Verminderung potentieller Nist- und Brutplätze reduziere. Da sich in fünfzig Jahren aber der Flugbetrieb deutlich verstärkt hat, bleibt es spannend ob und wie dieser Aspekt in einem neuen Gutachten bewertet wird.

Da ich bereits seit mehr als vierzig Jahren den See nutze, ist mir auch die Historie bezüglich des Angermunder Sees bekannt. Der See wurde und wird auch von einem großen Teil der LGBTQ-Community genutzt. Das Miteinander der Menschen am See spiegelt die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Menschen jeglicher Couleur fühlen sich am Angermunder See wohl. Einigen Anwohnern des Sees war dies schon immer ein „Dorn im Auge“. „Sowas“ wollte man nicht vor seiner Haustüre dulden. Dies hatte zur Folge, dass immer, wenn in Düsseldorf ein Vertreter der CDU-Verwaltungschef und Oberbürgermeister war, es diverse Versuche gab, die queere Community vom Angermunder See zu vertreiben. Zeitweise wurden damals bereits Ordnungskräfte zum See geschickt, die Verwahrungen und Anzeigen erstellen sollten. All das hat in der Vergangenheit nicht den erhofften Erfolg gebracht und man könnte meinen, mit dem neuen Verwaltungsvorhaben und einem generellen Liege- und Badeverbot für alle Bürger*innen kommt die Stadt Düsseldorf nun zum Ziel.

So sehr ich mich gefreut habe das Sie, verehrter Herr Oberbürgermeister Dr.Keller als CDU-Politiker und Schirmherr des CSD-Düsseldorfs zu den queeren Menschen gesprochen haben, stelle ich mir die Frage, ob dies nicht nur ein paar medienwirksame Lippenbekenntnisse waren. Ich würde mir wünschen, dass Sie als Verwaltungschef diese unsägliche Farce um den Angermunder See beenden.

Als Unterstützer der Petition „Angermunder See: „Freies Schwimmen und Sonnenbaden für alle Bürger! Keine Sperrungen der Uferzonen!“ appelliere ich an Sie, bitte gehen Sie Alle noch mal in sich und sorgen dafür, dass der Angermunder See als wertvolles Naherholungsgebiet für alle Menschen zugänglich bleibt. Gerade in Zeiten der Corona Pandemie ist ein Naherholungsgebiet für die Menschen von besonderer Bedeutung. Nutzen Sie bitte Ihren Einfluss um mehr Parkraum und eine funktionierende Müllentsorgung zu gewehrleisten. Es wäre auch zu begrüßen, wenn das Ordnungsamt gegen „wildes Grillen“ am See oder laute Partys vorgeht. Dies sind tatsächlich sehr wenige Einzelfälle, die nicht hinnehmbar sind. Damit wäre dann allen Menschen gedient.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Daniel

Bürgerinitiative “Angermunder See – besser für alle!”

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